Anzahl erwachsener Personen im Haushalt
Zu berücksichtigen sind: alle Personen ab 18 Jahren, die einen gemeinsamen privaten Haushalt führen und als Paar verheiratet, oder eheähnlich zusammenleben bzw. miteinander verwandt sind. Volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt sind, werden nicht mitgezählt.